Blaulicht
Missbrauch von Kindern und Jugendlichen: Polizei leistet Vorbeugungs- und Aufklärungsarbeit
Die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen ist ein Behördenschwerpunkt der Polizei Hagen. Neben der Strafverfolgung gilt es, auch umfassende Präventions- und Aufklärungsarbeit zu leisten. Hier stehen sowohl Erwachsene als auch Kinder und Jugendliche im Fokus der erfahrenen Beamtinnen und Beamten.
Sexueller Missbrauch hat viele Gesichter. Aber wo fängt Missbrauch an? Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass sexuelle Handlungen mit oder ohne Körperkontakt stattfinden können. So ist es auch strafbar, einem Jungen oder Mädchen zum Beispiel Bilder oder Filme mit pornografischen Inhalt zu zeigen oder auch über das Internet oder Handy zugänglich zu machen.
„Beim Umgang von Kindern und Jugendlichen untereinander fällt es vielen schwer einzuordnen, wann ein Fall von Missbrauch vorliegt und welches Verhalten noch normal ist. Hier möchten wir ansetzen und so viele Fragen wie möglich beantworten“, erklärt Kriminalhauptkommissarin Claudia Dahmen von der Polizei Hagen. Die Polizeibeamtin arbeitet in der Dienststelle für Kriminalprävention/Opferschutz (KK KP/O). In persönlichen Gesprächen, beispielsweise in Schulen, in Form von Telefonsprechstunden oder auch bei Informationsveranstaltungen sucht das Team aktiv den Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern.
Denn grundsätzlich sind sexuelle Übergriffe unter Kindern ebenfalls als sexueller Missbrauch zu werten. Allerdings ist zu beachten, dass betroffene Jungen und Mädchen zwar Opfer sind, übergriffige Kinder jedoch keine Täter. Im Fokus stehen auch das sexualisierte Verhalten und die Ursprünge hierzu.
„Man sollte zunächst genau schauen, welches Verhalten entwicklungspsychologisch als normal eingestuft werden kann und welche Handlungen Grenzen überschreiten. Die sogenannten Doktorspiele sind weitestgehend normal und gehören zu einer gesunden Entwicklung eines Kindes dazu“, so Dahmen.
Ein wichtiger Punkt um Grenzen festzusetzen spielt die sexuelle Aufklärung im Elternhaus. Denn nur aufgeklärte Kinder sind geschütztere Kinder. Die Sexualerziehung gehört genauso mit zur Erziehung wie das Erlenen von „Nein“ sagen in bestimmten Situationen. Mangelnde Sexualaufklärung im Elternhaus führt dazu, dass Kinder sich im Netz informieren oder in einem ungeeigneten Umfeld. So kommen sie ungesichert und ungefiltert an Informationen, die ein verzerrtes Bild von Sexualität darstellen können.
Kinder und Jugendliche mit Behinderung sind besonders auf Unterstützung angewiesen. Meistens können sie sich aufgrund ihrer Einschränkung noch weniger abgrenzen oder mitteilen. Sie müssen zudem häufig lernen das zu tun, was andere von ihnen wollen und sind auf die Zuwendung und Unterstützung angewiesen.
„Auf jemand anderen zu hören wird dann häufig als normal erlebt und nicht in Frage gestellt. Auch das Wissen und die Erfahrung über Sexualität ist begrenzt oder nicht vorhanden, insbesondere wie man sich gegen Übergriffe wehrt“, erklärt Claudia Dahmen. Die Tipps und Hinweise der Polizei Hagen:
– Es gibt leider keine Checkliste über Anzeichen sexuellen Missbrauchs. Grundsätzlich können Verhaltensauffälligkeiten vielfältige Ursachen haben – darunter fällt auch der sexuelle Missbrauch. Es ist wichtig wachsam zu sein und das Verhalten des Kindes zu reflektieren.
– Achten Sie darauf, ob ihr Kind sich anders verhält als sonst und holen Sie sich Hilfe. Schaffen Sie ein vertrauensvolles Verhältnis im Umgang und signalisieren Sie Gesprächsbereitschaft.
– Sprechen Sie mit ihrem Kind über sexuelle Gewalt. Es ist wichtig, dass Ihr Kind weiß, dass es sich Ihnen in jedem Fall anvertrauen kann und Sie ihm glauben.
Anlaufstellen, wenn Sie Hilfe benötigen:
– Sie haben Hinweise auf einen Missbrauch? Zögern Sie nicht, die Polizei zu verständigen. Wählen Sie den Notruf (110) oder suchen Sie eine Polizeiwache auf.
– Unterstützung und Beratung erhalten Betroffene bei den Fachdienststellen der Kriminalpolizei für Sexualdelikte sowie bei der Dienststelle Kriminalprävention und Opferschutz. Die Dienststelle der Polizei Hagen erreichen Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 07.00 Uhr bis 15.30 Uhr unter den Telefonnummern 02331/986-1526 und 02331/986-1527. Das Fachkommissariat ist zudem unter kk_kpo.hagen@polizei.nrw.de per Mail erreichbar.
– Unterstützung gibt es unter anderem bei allgemeinen oder spezialisierten Beratungsstellen. Auch beim Jugendamt können Betroffene Rat suchen. Die Zuständigkeit richtet sich hier nach der Meldeanschrift des Kindes. Eine weitere Anlaufstelle bieten Kinderschutzambulanzen. Diese sind in der Regel an Krankenhäuser angeschlossen und haben die Möglichkeit, auf Wunsch auch anonym Spuren zu sichern.
– Telefonisch können sich Kinder und Jugendliche kostenfrei und anonym unter den Rufnummern 0800-1110333 oder 116111 und Eltern (ebenfalls anonym und kostenlos) unter den Rufnummern 0800-1110550 (Nummer gegen Kummer) oder 0800-2255530 (Hilfetelefon sexueller Missbrauch) beraten lassen.
(arn)
Symbolfoto / Archiv