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Corona: Nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab Dienstag
Die Neuinfektionen mit dem Coronavirus bleiben in Hagen auf hohem Niveau. Der Krisenstab der Stadt Hagen hat daher in seiner heutigen Sitzung beschlossen, ab morgen (Dienstag, 13. April) eine Ausgangsbeschränkung von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens zu erlassen. Die ergänzende Allgemeinverfügung, die mit dem NRW-Gesundheitsministerium abgestimmt wurde, gilt in Anlehnung an die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes zunächst bis zum 18. April.
„Trotz zahlreicher Maßnahmen und wiederkehrenden Appellen sinken die Zahlen in Hagen nicht: Über 60 Prozent der Ansteckungen mit dem Coronavirus finden nach wie vor in der Familie sowie im Freundes- und Bekanntenkreis statt“, sagt Oberbürgermeister Erik O. Schulz und Leiter des Krisenstabs, „so dass die Ausgangssperre für Hagen nun die nächste, dringend notwendige Konsequenz ist, mit der wir dem aktuell Infektionsgeschehen begegnen – auch wenn sie einen starken Eingriff in das Privatleben unserer Bürgerinnen und Bürger bedeutet.“
Die 7-Tage-Inzidenz in Hagen liegt aktuell (12. April) bei 216,8. Sie ist mit nur wenigen Ausnahmen seit Anfang des Jahres kontinuierlich auf einem Niveau von über 100, seit Ende März durchgängig über 150. Weiterhin ist in den Hagener Kliniken die Situation angespannt und die Zahl der Corona-Patienten auf den Intensivstationen konstant hoch. Um die Situation in den Kliniken zu entspannen, ist aus Sicht des Krisenstabs eine schnelle Senkung der Neuinfektionen notwendig.
Zusätzlich zu den bereits in Hagen geltenden Regeln über die Coronaschutzverordnung des Landes hinaus, gilt somit in Hagen ab Dienstag, 13. April, eine allgemeine Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr. Private Zusammenkünfte, die erheblich zum Infektionsgeschehen beitragen, sollen damit weiter eingeschränkt und so die Kontakte, die möglicherweise für Neuinfektionen sorgen, gesenkt werden. Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkung gelten nur
- bei der Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen
- beim Arbeitsweg oder der Berufsausübung
- beim Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- bei der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
- bei der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger
- der Begleitung Sterbender
- der Versorgung und dem Ausführen von Tieren
- der Versammlung zur Religionsausübung nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung durch den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Hagen
Keine Ausnahme von der Ausgangbeschränkung bildet zudem der Einkauf in Supermärkten und anderen Geschäften des täglichen Bedarfs, die länger als 21 Uhr geöffnet haben.
Eine Bescheinigung des Arbeitgebers wird nicht benötigt. Polizei und Ordnungsamt werden bei ihren Kontrollen die Einhaltung der Ausgangssperre überprüfen. Ein Verstoß gegen die geltende Ausgangssperre wird als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro geahndet.
Die Stadt Hagen weist angesichts der Ausgangsbeschränkung darauf hin, dass die Sportstätten spätestens um 20.45 Uhr geschlossen werden.