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Corona: Auch Cafés und Kneipen schließen – Geschäfte (noch) nicht
Ein Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW sieht aufgrund der Corona-Pandemie weitere Maßnahmen zur Reduzierung von sozialen Kontakten vor, welche die Stadt Hagen ab dem morgigen Mittwoch, 18. März, umsetzt.
Insgesamt müssen jetzt folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote geschlossen bleiben beziehungsweise deren Betrieb ist einzustellen. Bars (hierzu zählen auch Shi-Sha-Bars), Clubs, Kneipen, Cafés, Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks, Diskotheken, Spielhallen, Wettbüros, Internet-Cafes, Kulturvereine, Prostitutionsbetriebe, Theater, Kinos, Museen, Fitness-Studios, Schwimmbäder, Saunen, Bibliotheken, Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen, in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen, Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen) und Trödelmärkte.
Der Zugang zu Restaurants, Speisegaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen werden beschränkt. Diese Beschränkungen sehen eine Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, kein Thekenbetrieb, Mindestabstände zwischen Tischen von zwei Metern, pro Tisch nicht mehr als vier Personen sowie Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen vor. Die Öffnungszeiten sind von 6 bis 15 Uhr zu beschränken.
Die in mehreren Städten erfolgte Schließung aller Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, ist in Hagen noch nicht verfügt worden. Grund dafür ist die Tatsache, dass dieses Detail in der Vefügung der Landesregierung fehlt.
Weiterhin sind grundsätzlich alle öffentlichen Veranstaltungen untersagt. Das schließt grundsätzlich auch Verbote für Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen ein. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür und -vorsorge oder der Versorgung der Bevölkerung dienen. Auch Versammlungen zur Religionsausübung müssen unterbleiben.
Symbolfoto / Archiv