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Corona: Verschärfte Kontakt-Regeln ab Montag

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Die 7-Tage-Inzidenz ist in Hagen im Vergleich zum Wochenbeginn, als diese noch bei 157,4 lag, heute auf 212,0 gestiegen. Bereits in seiner gestrigen Sitzung (25. März) hat der Krisenstab der Stadt Hagen mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen beschlossen, die Kontaktbeschränkungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW auch auf den privaten Raum zu übertragen.
Privater Raum ist der nach Artikel 13 des Grundgesetzes geschützte Bereich, insbesondere die Wohnung. Konkret bedeutet dies, dass ausschließlich Treffen von Personen eines Hausstandes mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt werden, erlaubt sind. Von Gründonnerstag, 1. April, bis einschließlich Ostermontag, 5. April, sind ausnahmsweise Treffen mit mehreren Personen aus einem anderen Hausstand bis zu einer Gesamtzahl von höchstens fünf Personen gestattet, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt werden und Paare unabhängig von den Wohnverhältnissen lediglich als ein Hausstand gelten.
Hintergrund für die Entscheidung der Kontaktbeschränkungen ist, dass weiterhin ein Großteil der Infektionsfälle dem familiären Umfeld zuzuordnen ist. Die wesentlich ansteckendere britische Mutante des Virus tritt in Hagen inzwischen fast flächendeckend auf. Beim so genannten Wildtyp des Virus konnten oftmals weitere Infektionen innerhalb der Familie mithilfe einer Isolierung des infizierten Familienmitglieds innerhalb der Wohnung vermieden werden. Bei der britischen Mutante hingegen steckt sich der Haushalt komplett an, wenn die Infektion in die Familie hineingetragen wird. Insofern appelliert der Krisenstab daher eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, sich konsequent an die Kontaktbeschränkungen zu halten.
Zudem wurde in der Sitzung beschlossen, analog zu Bestattungen oder einem Totengebet unter freiem Himmel auch bei Trauungen die Anzahl der teilnehmenden Personen auf höchstens 30 zu beschränken. Bei der Berechnung der Personenzahl werden Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt.
Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske sieht der Krisenstab auch bei der gemeinsamen Nutzung von Fahrzeugen durch Personen aus verschiedenen Hausständen für notwendig an. Dies gilt nicht für die fahrzeugführende Person. Kinder bis zum Schuleintrittsalter und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen, sind von der Verpflichtung ausgenommen.
Die neue Allgemeinverfügung tritt am Montag, 29. März, in Kraft. Die Verfügung wurde zur Herstellung des Einvernehmens an das Land übermittelt, die dieser zugestimmt hat.
Symbolfoto / Archiv
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1 Kommentar

1 Kommentar

  1. Gisi

    28. März 2021 at 20:58

    Die Kinder o. Jugendlichen sollten auch mit gezählt werden, die tragen den firus auch in sich und bemerken es nicht.

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