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Corona: Lockdown ab Mittwoch – Geschäfte müssen schließen

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Bundesregierung und Länderchefs haben sich am Sonntag auf die Details des ab Mittwoch geltenden Lockdowns geeinigt. Demnach müssen die meisten Geschäfte sowie einige Dienstleister schließen.

Geöffnet bleiben Geschäfte des täglichen Bedarfs, Friseure hingegen sind erneut von der Schließungsverfügung betroffen.

Diese Geschäfte und Betriebe bleiben geöffnet:

  • Lebensmittel-Einzelhandel, Wochenmärkte
  • Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte
  • Reformhäuser und Apotheken
  • Sanitätshäuser und Drogerien
  • Optiker und Hörgeräteakustiker
  • Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten
  • Banken und Sparkassen
  • Zeitungsverkaufsläden und Poststellen
  • Reinigungen und Waschsalons
  • Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte
  • Weihnachtsbaum-Händler

Neben den Geschäftsschließungen gibt es weitere Kontaktbeschränkungen. So wird es an Silvester ein Versammlungsverbot geben, der Verkauf von Feuerwerk wird verboten.

An Weihnachten sind ausnahmsweise Treffen mit vier Personen erlaubt, die nicht im eigenen Haushalt leben. Zusätzlich dürfen Kinder und direkte Verwandte kommen.

Schulen und Kitas bleiben in NRW offenbar nach den Regeln geöffnet, die die Landesregierug in den vergangenen Tagen kommuniziert hatten. Demnach gibt es für die Schüler ab der 8. Klasse Distanzunterricht, für die jüngeren gilt eine einmalige Wahlmöglichkeit der Eltern.

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Eltern werden aufgerufen, ihre Kinder nur dann in Kitas zu schicken, wenn dies unumgänglich ist.

Der nun beginnende Lockdown soll zunächst bis zum 10. Januar andauern.

Witz am Rande: Während praktisch alles verboten wird, was nicht lebensnotwendig ist, bleiben Gottesdienste mit geringen Auflagen erlaubt.

 

Anmerkung: Dieser Beitrag wird noch einmal aktualisert, wenn die Landesregierung weitere Details kommuniziert.

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Symbolfoto / Archiv

 

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