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Stadtverwaltung schließt „zwischen den Jahren“

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Die Hagener Stadtverwaltung bleibt „zwischen den Jahren“ vom 23. bis einschließlich 30. Dezember 2017 geschlossen. Wer eine Dienstleistung der Stadt Hagen benötigt oder in Anspruch nehmen möchte, wird daher gebeten, den Behördengang möglichst schon vor Weihnachten zu erledigen oder für das neue Jahr einzuplanen. Ab Dienstag, 2. Januar 2018, stehen alle Dienstleistungen der Stadtverwaltung wieder im gewohnten Umfang zur Verfügung.

Durch die Schließung werden Einsparmöglichkeiten im Bereich der Energie- und Personalkosten realisiert, da die Rathäuser I und II sowie weitere Außenstellen bis auf einzelne Ausnahmen nicht beheizt werden müssen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung müssen zwischen den Feiertagen Urlaub bzw. Gleitzeitguthaben abbauen, welches die bilanziell vorzunehmenden Rückstellungen verringert.

Am 27. und 28. Dezember sind die Annahme von Sterbefallanzeigen und die Erteilung von vorläufigen Bestattungsgenehmigungen jeweils von 8 bis 11 Uhr in den Räumlichkeiten des Standesamtes (Rathaus I (Bauteil B), Rathausstraße 11, 58095 Hagen)  möglich. Darüber hinaus hält die Stadt Hagen unter Telefon 02331/207-2200 für den Aufgabenbereich „Bürgeramt“ (fehlende Reisedokumente) in dringenden Fällen eine Rufbereitschaft vor, die am 27., 28. und 29. Dezember jeweils von 11 bis 12 Uhr erreichbar ist.

Der Telefonservice „hagen direkt“ (02331/207-5000) ist nicht besetzt. Über eine Bandansage wird aber auf die bestehenden Not- und Rufbereitschaftsdienste hingewiesen. Die Stadtbücherei auf der Springe und die Stadtteilbüchereien haben zwischen den Feiertagen ebenfalls geschlossen. Die bereits bestehenden Rufbereitschaftsdienste der Stadtverwaltung Hagen sind in gewohnter Form an allen Tagen sichergestellt.

 

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Symbolfoto / Archiv

 

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