Kurz berichtet
Stadtverwaltung mach „Weihnachtsferien“
Die Hagener Stadtverwaltung bleibt „zwischen den Jahren“ vom 24. Dezember 2014 bis einschließlich 4. Januar 2015 geschlossen. Wer eine Dienstleistung der Stadt Hagen benötigt oder in Anspruch nehmen möchte, wird daher gebeten, den Behördengang möglichst schon vor Weihnachten zu erledigen oder für das neue Jahr einzuplanen. Ab 5. Januar 2015 stehen alle Dienstleistungen der Stadtverwaltung wieder im gewöhnten Umfang zur Verfügung.
Durch die Schließung werden Einsparmöglichkeiten im Bereich der Energie- und Personalkosten realisiert, da die Rathäuser I und II sowie weitere Außenstellen bis auf einzelne Ausnahmen nicht beheizt werden müssen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung müssen zwischen den Feiertagen Urlaub bzw. Gleitzeitguthaben abbauen, welches die bilanziell vorzunehmenden Rückstellungen verringert.
Am 29. und 30. Dezember sind die Annahme von Sterbefallanzeigen und die Erteilung von vorläufigen Bestattungsgenehmigungen jeweils von 8.30 bis 11 Uhr in den Räumlichkeiten des Standesamtes (Rathaus I (Bauteil B), Rathausstr. 11, 58095 Hagen) möglich. Darüber hinaus hält die Stadt Hagen unter der Telefonnummer 02331/2072200 für den Aufgabenbereich „Bürgeramt“ (fehlende Reisedokumente) in dringenden Fällen eine Rufbereitschaft vor, die am 29./30. Dezember sowie 2. Januar jeweils von 9 bis 13 Uhr erreichbar ist.
Der Telefonservice „hagen direkt“ (02331/207-5000) ist nicht besetzt. Über eine Bandansage wird aber auf die bestehenden Not- und Rufbereitschaftsdienste hingewiesen. Die Stadtbücherei auf der Springe sowie die Stadtteilbüchereien haben zwischen den Feiertagen ebenfalls geschlossen. Die bereits bestehenden Rufbereitschaftsdienste der Stadtverwaltung Hagen sind in gewohnter Form an allen Tagen sichergestellt.
Symbolfoto / Archiv